Wer wir sind
Die Manfred-Müller-Stiftung engagiert sich für Jugendhilfe, Bildung, Erziehung und Sport - mit besonderem Fokus auf Kinder und Jugendliche in Not, sowie deren respektvoller Umgang mit der Natur.
Unsere Schwerpunkte
Präambel & Verwirklichung
Präambel
Der Stifter Manfred Müller hat im Jahr 2005 seine Stiftung als selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet. Er legte ein besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendliche, insbesondere als orientierungs-, begleitungs- und unterstützungsbedürftigen Teil unserer Gesellschaft. Grundlegende Aufgabe der Stiftung ist damit die wohltätige Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen. Ziel der Stiftung ist die Stärkung des Gemeinwesens.
Stiftungsgeschäft vom: | 20.02.2005 durch den Stifter Herrn Manfred Müller |
Gründung am ( Anerkennung RP Chemnitz): | 22.06.2005 |
aktueller Vorstand: | Thomas Mehner |
Vorsitz Kuratorium: | Michael Wagner |
Zweck der Stiftung: | Förderung der Jugendhilfe |
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“. Gemeinnützige Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Jugendhilfe, des Sports sowie der Erziehung und Bildung. Mildtätiger Zweck ist die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder wirtschaftlich hilfebedürftiger Kinder und Jugendlicher. Aufgabe der Stiftung ist damit die Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, auch Umgang und der Achtung der Natur.
Verwirklichung:
Die Stiftungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die ideelle, materielle oder finanzielle Unterstützung einzelner besonders talentierter, leistungsbereiter bzw. engagierter Kinder und Jugendlicher bzw. Jugendliche in persönlichen Notlagen oder bei wirtschaftlicher Hilfebedürftigkeit im Sinnes des vorstehenden Absatz 1 Satz 3.
- bei der Suche oder Ausprägung besonderer Talente und Fähigkeiten,
- bei der Berufsausbildung oder der Teilnahme anschließender Fortbildungsmaßnahmen,
- sowie der Talentförderung von Kindern in sportlichen Bereichen.
Die Förderung von Jugendlichen in persönlichen Notlagen bzw. bei wirtschaftlicher Hilfebedürftigkeit bedarf der abgaberechtlichen Voraussetzungen mildtätiger Zweckverfolgung. Die Höhe bzw. Art und Weise der Förderung besonders talentierter, leistungsbereiter bzw. engagierter Jugendlicher und Kinder erfolgt auf der Basis eines internen Kriterienkatalogs.
Zielgruppe:
- Förderung der Jugendhilfe (Gemeinnützigkeit)
- Förderung des Sports, Erziehung und Bildung
- Talentförderung
Name und Anschrift: | Manfred-Müller-Stiftung |
Vertretungsberechtigter: | Thomas Mehner (Stiftungsvorstand) |
Kontaktinformationen: | info@manfred-mueller-stiftung.de Telefon: 0371/81007-45 |
Angaben Stiftungsregister: | rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts GZ 20-2245/416, Sitz Chemnitz |
Steuernummer: | 215/141/05151 |



